Die Abkürzung AfA steht für “Absetzung für Abnutzung“ und wird umgangssprachlich auch als Abschreibung bezeichnet.
Es gibt verschiedene Arten von AfAs für Wohngebäude: Die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung.
Bei der linearen Abschreibung wird über den gesamten Zeitraum ein fester jährlicher Prozentsatz geltend gemacht. Dieser beträgt bei Neubauimmobilien 3% über eine Dauer von 33 Jahren.
Seit 2024 ist es möglich, Neubauimmobilien bei Vermietung mit 5% degressiver AfA abzuschreiben. Dabei reduziert sich der abschreibungsfähige Restwert der Immobilie jedes Jahr, wodurch die Abschreibungsbeträge im Zeitverlauf sinken. Ein Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit möglich.
Die degressive AfA wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes im März 2024 verabschiedet. Sie gilt ausschließlich für vermietete Neubauimmobilien und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Durch die Einführung der degressiven Abschreibung mit 5% jährlich wird die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich gesenkt. Das steigert die Nettomietrendite von Neubauwohnungen als Kapitalanlage - insbesondere für private Vermieter mit hoher Steuerprogression.
Alle Voraussetzungen für den Erhalt der degressiven AfA von 5% werden beim Bauvorhaben Alte Ziegelei erfüllt!